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Wie finanzielle Unterstützungen des Landes Salzburg den Erhalt der Biodiversität fördern Der Rückgang der biologischen Vielfalt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch beschleunigt. Strukturarme Kulturlandschaften, Flächenverluste sowie die Zerschneidung von Lebensräumen und Wanderkorridoren sind neben der fortschreitenden Nutzungsoptimierung die maßgeblichen Faktoren der Biodiversitätskrise. 

Hauptsächlich sind es die Aktivitäten des Menschen, die diese Krise herbeigeführt haben. Daneben bedrohen die Folgen des Klimawandels nicht nur den Lebens- und Siedlungsraum des Menschen. Von den Klimawandelfolgen sind auch Wildtiere und Lebensräume betroffen. Mensch und Klimawandel haben Einfluss auf die Biozönosen, das Netzwerk des Lebens. Aber wie können wir dieses „Netz“ flicken und fehlende Funktionen im Ökosystem beispielsweise im Feld- oder Waldrevier verbessern oder wiederherstellen? Die Möglichkeiten dazu sind vielfältig. Welche finanziellen Anreize stehen dafür zur Verfügung?
Als Einzelner steht man diesen Krisen fast machtlos gegenüber. Umso wichtiger ist es, wenn Nutzergruppen wie die Jägerschaft gemeinschaftlich die Initiative ergreifen, Verantwortung wahrnehmen und beispielhafte Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität umsetzen. Aber wie können Jäger aktiv zum Schutz bedrohter Arten und Lebensräume oder zur Minderung der Klimawandelfolgen beitragen?

Im Land Salzburg gibt es ein umfangreiches Angebot an Vertragsnaturschutzmaßnahmen und Projektförderungen für die Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität. Vertragsnaturschutzmaßnahmen wie die späte Mahd von Wiesen und Blühflächen, die Erhaltung von Wildheumähdern, die Pflege von Feuchtwiesen oder die Erhaltung von Totholz und Altholzinseln zielen in erster Linie auf Bewirtschaftende von land- und forstwirtschaftliche Flächen und Strukturen ab. Jagdausübende sind vielfach auch aktive Land- und Forstwirte und können in dieser Rolle eine Vorbildfunktion für andere Bewirtschaftende übernehmen. Naturschutz-Projektförderungen für Artenschutzmaßnahmen oder die Lebensraumverbesserung können auch von Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden oder Personengruppen beantragt und umgesetzt werden. Darunter fallen die Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen, die Anlage strukturreicher Waldränder, die Anlage von Blühflächen und Säumen oder die Schaffung von Feuchtlebensräumen.

Multitool Gehölzstrukturen

Gehölzstrukturen mit begleitenden Säumen sind sowohl in der freien Landschaft als auch an Waldinnen- und -außenrändern wichtige Strukturelemente. Sie bieten einer Vielzahl an Arten des Waldes und des Offenlandes sowohl Rückzugsraum als auch Lebensraum. Für das Wild bieten artenreiche Hecken und Waldränder wichtige Verbissgehölze in der vegetationsarmen Zeit. Sie sind wichtige Verbindungselemente, die Lebensräume miteinander vernetzen. Die Neuanlage von Gehölzstrukturen in der offenen Kulturlandschaft oder die Schaffung strukturreicher Waldaußen- und -innenränder ist daher eine zentrale Maßnahme des Biotopverbundes.

Das Land Salzburg fördert die Neuanlage von Hecken, Ufer- und Feldgehölzen. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Neuanlagekosten. Zusätzlich werden Grundinanspruchnahme und Ausgleichszahlungen für die Beschattung und Wurzeleinwirkung kapitalisiert in zwei Tranchen abgegolten. Nach Ablauf der fünfjährigen Phase der Bestandssicherung steht den Bewirtschaftenden der Hecke eine Prämie für die bestandserhaltende Pflege zur Verfügung (1.500 Euro pro Hektar).

Diese umfasst einen Rückschnitt im Abstand von rund drei Jahren sowie ein selektives oder abschnittsweises Auf-Stock-Setzen der Gehölze nach jeweils 15 Jahren.

Vor einer geplanten Neuanlage von Gehölzpflanzungen in der freien Landschaft ist die Standorteignung des Landschaftsraumes zu prüfen. Damit sollen negative Auswirkungen auf regionale Zielarten wie beispielsweise Wiesenbrüter vermieden werden. Arten wie Großer Brachvogel, Feldlerche, Kiebitz, Wachtelkönig oder Bekassine sind Arten des Offenlandes. Sie reagieren sehr empfindlich auf lange und dichte Heckenstrukturen, zu denen sie einen großen Sicherheitsabstand halten. Damit sollen Fressfeinde vom Gelege ferngehalten werden. Auch die Anlage von Ansitzstangen für Greifvögel oder von Hochständen im Nahbereich von Wiesenbrüterrevieren sollte vermieden werden.

Einsatz von Saatgut und Pflanzmaterial gebietseigener Herkunft

Lebensraumverlust und Artenrückgang sind „nur“ zwei Aspekte für den Rückgang der biologischen Vielfalt. Innerhalb einer Pflanzenart besteht eine große genetische Vielfalt. Populationen, die in unterschiedlichen geografischen Gebieten vorkommen, sind je nach Umweltbedingungen und Artvorkommen mehr oder weniger stark genetisch differenziert. Das äußert sich durch unterschiedliche Wuchseigenschaften wie Blühzeitpunkt, Samenreife oder Biomasseentwicklung. Die Verwendung von gebietseigenem Saatgut und Pflanzmaterial ist daher ein wichtiger Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt! Die genetische Vielfalt von Pflanzen hat für viele andere Artengruppen eine hohe Relevanz, da viele Tierarten regional an bestimmte Pflanzen angepasst sind. So sind beispielsweise rund 25 Prozent der Wildbienenarten an nur eine Pflanzenart gebunden. Andere Wuchseigenschaften von gebietsfremden Pflanzen und Saatgut kann zu massiven Störungen der Beziehungen zwischen Lebensgemeinschaften führen. Wildgehölze oder Wiesenbestände aus einer bestimmten Region sind zudem besser an die dortigen Umweltbedingungen angepasst als an andere Gebiete. Die innerartliche Vielfalt bietet ein erhöhtes Anpassungspotenzial an sich ändernde Umweltbedingungen. Artenschutz dient der Klimawandelanpassung! Im Rahmen der Landesinitiativen „Regionale Gehölzvermehrung“ und Regionale Wiesensaatgutproduktion“ werden Saatgut und Pflanzmaterial gebietseigener Herkunft aus Salzburg für die Neuanlage von Hecken sowie von Blühflächen und Säumen zur Verfügung gestellt.

Blühstreifen und artenreiche Wiesensäume

Die Anlage extensiv genutzter Blühstreifen und Säume an besonnten süd- und westexponierten Waldrändern, Flurgrenzen und Hecken mit einem vielfältigen Angebot an Sämereien fördert einen hohen Insektenreichtum und bietet vielen gefährdeten Vogelarten und Kleinsäugern Nahrung und Lebensraum. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms werden die durchschnittlichen Anlagekosten für die Saatbettvorbereitung bis zur Ansaat von rund 700 Euro pro Hektar zur Gänze abgegolten (430 Euro bei Eigenmechanisierung) und das passende Ökotypensaatgut aus regional gewonnenen Wildbeständen wird zur Verfügung gestellt. In den ersten beiden Jahren nach der Ansaat wird zusätzlich eine Ausgleichszahlung für den erwarteten Ertragsentgang gewährt. Die Prämie beträgt je nach Schnittfrequenz 814 bis 930 Euro pro Jahr. Die Zahlung wird für das erste und zweite Jahr nach der Anlage gewährt.

Jagdausübende als Vermittler und Akteure

Oft fehlt der notwendige Anstoß, damit eine Naturschutzinitiative Fahrt aufnimmt, oder es bestehen Vorbehalte gegenüber dem amtlichen Naturschutz. Der Jägerschaft kommt bei Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt eine wichtige Vermittler- und Schnittstellenfunktion zu. Die Jägerschaft ist fest verankert in der Gesellschaft. Naturverbundenheit und Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Natur sind Teil der Jagdphilosophie.

Der Bezug zur Natur und der Wunsch, dass es den Tieren gut gehen soll, verbindet Jagd und Naturschutz.

Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung für die Natur

Viele gefährdete Arten benötigen oft nur etwas Unterstützung, beispielsweise bei der Sicherung von Brutrevieren oder Horststandorten. Für derartige Kleinstmaßnahmen stehen oft keine adäquaten Förderungen oder nur Aufwandsentgelte zu Verfügung. Damit diese oft wichtigen Aktionen trotz fehlender finanzieller Anreize geleistet werden, bedarf es Engagement und Verantwortungsbereitschaft gegenüber der Natur. Als Jägerin und Jäger haben Sie es in der Hand. Im Rahmen regionaler Betreuungsnetzwerke werden Bewirtschaftende für die Artenschutzziele regionaler Zielarten sensibilisiert und dazu motiviert, die Lebensraumsituation der Arten mit konkreten, einfachen und meist unentgeltlichen Maßnahmen zu verbessern. Ziel der Betreuungsnetzwerke ist die Beratung von Betrieben und Gruppen für die Umsetzung einfacher Artenhilfsmaßnahmen. Dazu zählen Information über und Sensibilisierung für die Lebensweise der regionalen Arten, Schulungen zum Erkennen und Markieren von Neststandorten oder die Entwicklung von Maßnahmen zum Schutz von Bodenbrütern wie die Anlage von Feldlerchenfenstern, Blühstreifen etc.

Jagdausübende können dabei eine Multiplikatorenrolle übernehmen oder selbst aktiv werden. Im Rahmen der Betreuungsnetzwerke erfolgt eine pauschale betriebsbezogene Abgeltung in Form einer Aufwandsentschädigung in der Höhe von 200 Euro pro Jahr. Abgegolten werden dabei die Teilnahme an Vernetzungstreffen und Feldbegehungen, die Betreuung von Brutrevieren oder Horststandorten sowie die jährliche Dokumentation von Feldbeobachtungen.