Der private Waffenverkauf
Privater Verkauf von Schusswaffen in Österreich – Was unbedingt zu beachten ist
Der private Verkauf von Schusswaffen ist in Österreich durchaus erlaubt, aber klar geregelt. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust seiner waffenrechtlichen Erlaubnis.
Dabei ist entscheidend, um welche Kategorie es sich handelt: Kategorie B (genehmigungspflichtig) oder Kategorie C (registrierungspflichtig).
Kategorie B – Nur mit Genehmigung
Schusswaffen der Kategorie B – dazu zählen Pistolen, Revolver sowie halbautomatische Büchsen/Flinten – dürfen ausschließlich an Personen mit Waffenpass oder Waffenbesitzkarte überlassen werden. Der Verkäufer hat sich zu vergewissern, dass der Erwerber über ein gültiges Dokument verfügt.
Nach dem Verkauf müssen sowohl der Überlasser als auch der Erwerber binnen sechs Wochen die Überlassung der zuständigen Behörde melden – und zwar jener, die das waffenrechtliche Dokument des Käufers ausgestellt hat. Ist der Überlasser jedoch ein Waffenfachhändler, trifft ihn allein die Meldepflicht.
Ein Verkauf ohne vorherige Überprüfung der waffenrechtlichen Voraussetzungen kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen – Vorsicht ist hier also besser als Nachsicht.
Kategorie C – Registrierung statt Genehmigung
Für Repetierbüchsen, Kipplaufwaffen und andere Langwaffen der Kategorie C braucht der Käufer keine Waffenbesitzkarte – aber die Registrierung ist Pflicht. Diese muss innerhalb von sechs Wochen nach dem Erwerb durch einen befugten Waffenhändler oder Büchsenmacher im Zentralen Waffenregister (ZWR) erfolgen. Dabei erstellt der Händler eine entsprechende Bestätigung, die dem Käufer als Nachweis dient.
Die Registrierungspflicht trifft den Erwerber. Er hat bei der Registrierung auch anzugeben, von wem er die Waffe erworben hat. Es ist also ratsam, dem Käufer die Kontaktdaten sowie eine Kopie des Kaufvertrags auszuhändigen.
Zusätzlich muss der Käufer bei der Registrierung eine Begründung für den Besitz nennen – zum Beispiel Selbstverteidigung, Jagd, sportliches Schießen, Sammlung oder Erinnerungsstück. Mehrfachnennungen sind erlaubt und ein Nachweis ist nicht erforderlich.