Kostenloser Versand ab 50 €
Versand innerhalb von 24h
30 Tage Geld-Zurück-Garantie
Paypal, Kreditkarte & Sofortüberweisung
Hotline +43 662 872 123

Niederwild ist nicht nur Nahrung, sondern auch eine Zeigerwildart vieler gefährdeter Wildarten. War noch vor 20 Jahren ein über Jahrhunderte gewachsenes Gleichgewicht zwischen Beutegreifern und Friedtierarten in den Feldrevieren vorhanden, ist in den letzten zwei Jahrzehnten eine Verarmung des Artenspektrums zu beobachten. Neben vielfältigen Umweltfaktoren (Monokulturen, Wetter etc.), die nicht beeinflussbar sind, haben die Beutegreifer daran den wesentlichsten Anteil. Den Menschen, die die Selbstregulation propagieren, sei gesagt, dass wir zwischenzeitlich in der Kulturlandschaft angekommen sind und uns bereits weit entfernt von einer echten Naturlandschaft befinden.

Zum Erhalt einer artenreichen Kulturlandschaft ist es daher unerlässlich, dass neben wirksamen Biotopverbesserungen – unter Berücksichtigung ihrer Bestandsdichte – auch eine sinnvolle, kontrollierte Bejagung ausgewählter, zum Teil auch nicht mehr schützenswerter Beutegreifer als Artenschutzmaßnahme selbstverständlich sein sollte. Denn was nützen die so wichtigen Biotopverbesserungen, wenn tagtäglich immer größere Scharen von Krähen, Greifvögeln, Füchsen, Mardern, Fischottern etc. diese kleinräumigen Wildsammelstellen nach Fressbarem absuchen und auch keinen Halt vor gefährdeten Friedtierarten machen?

Es ist immer wieder zu beobachten, wie Scharen von Greifvögeln und Krähen – vor allem aber Kolkraben, die in den Flächen leichter Beute finden, als dies im Gebirge der Fall ist – in den Frühjahrsmonaten bis zu 90 Prozent der Zuwachsraten von Kiebitz, Lerche, Rebhuhn und Feldhasen entnehmen. Die Verharmlosung der Beutegreifer durch Naturschützer hat dazu geführt, dass die Kluft zwischen Friedtierarten und Fressfeinden immer größer wird. Besonders für friedliebende Kleintierarten wie baum- und bodenbrütende Vogelarten, Fische, Frösche, Krebse und diverse Niederwildarten bedeutet dies einen Überlebenskampf, den sie nur dann überstehen können, wenn ihnen durch jagdliche Gegenmaßnahmen (Regulierung) unter die Arme gegriffen wird. Die Raubwildbejagung wird für einige Naturschutzorganisationen jedenfalls ein Dorn im Auge sein, aber ein Erhalt der Artenvielfalt wird anders nicht möglich sein.

Es muss auch Schluss sein mit der illegalen Auswilderung von medienwirksamen Beutegreifern (Bär, Wolf, Luchs, Weihen, Adler, Otter etc.) durch Naturschutzorganisationen, welche die heimischen Arten bedroht und in erster Linie eine medienwirksame Desinformation darstellt, um Spenden zu lukrieren. Der urbanen Bevölkerung gefällt die Idee von Bär, Luchs, Wolf, Uhu und Co. – allesamt im Wesentlichen nur nachtaktiv – in unserer Natur. Diese Tiere jemals zur Ansicht zu bekommen, gleicht einem Lotteriegewinn, ihre Anwesenheit kann vornehmlich nur durch DNA-Analysen des Kotes nachgewiesen werden. Wir haben in unserer Kulturlandschaft nicht die erforderlichen Biotope, um den genannten Arten ausreichenden Lebensraum zu bieten.

Zur Zeit der pandemiebedingten Ausgangssperre haben sich viele Städter in der freien Natur bewegt. Sie alle konnten Rehe, Feldhasen, Fasane, Rebhühner, Feldlerchen, Singvögel und ähnliches noch sehen und sich daran erfreuen. Doch wie lange wird das noch so sein? Einen Bären oder Wolf haben sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jedenfalls nicht erblickt.

Wer glaubt, dass der Wolf von der ehemaligen DDR/Lausitz zielgenau zum einzig möglichen Lebensraum in Österreich (Luftlinie circa 500 km), nämlich dem TÜPL Allentsteig/Waldviertel gewandert ist, sollte sich mit den Lebensgewohnheiten dieser Wildtiere eingehend auseinandersetzen. Dem ideellen Artenschutz der Naturschutzorganisationen müssen Schranken gesetzt werden. Es gilt vielmehr, unsere heimische Fauna und Flora zu schützen.

Der Argumentation, dass der Wolf bei uns ehemals (vor circa 100 Jahren) heimisch war, ist entgegenzuhalten, dass auch das Wollmammut vor circa 10.000 Jahren noch heimisch war. Durch Funde im Permafrostboden in Sibirien steht einer Auswilderung dieser Art nach dem Klonen nichts im Wege. Aber wie weit wollen wir das Rad zurückdrehen?

Es stellt sich die Frage, wie lange der Steuerzahler noch bereit ist, diese am Ziel (Erhaltung der heimischen Arten) vorbeigehenden Aktionen der Tierschutzorganisationen zu bezahlen. In Unkenntnis der Höhe der Fördermittel wahrscheinliche noch lange.

Aufgrund der immensen Schäden in der Landwirtschaft wurde der Einsatz der Wärmebildtechnik bei der Wildschweinbejagung zu Recht gesetzlich erlaubt. Die Lobby der Landwirtschaft ist schließlich eine sehr große. Aber wer lobbyiert eigentlich für die allgemeine Artenvielfalt?

Mit der Tollwutimpfung für Füchse, die durchaus zu befürworten ist, hat der Mensch in die Natur eingegriffen, was immer schlecht ist. Die Anzahl des Beutegreifers Fuchs ist dadurch im letzten Jahrzehnt exponentiell gestiegen.

Auch daher ist es an der Zeit, die Wärmebildtechnik ebenso für eine effektive Raubwildbejagung gesetzlich zu erlauben, und zwar bevor Feldhase, Fasan, Rebhuhn und Co. auf die rote Liste gesetzt werden müssen.

Die Friedtierarten sind natürlich auch den Gefahren aus luftigen Höhen ausgesetzt. Die vor zwei Jahrzehnten absolut schützenswerten Greifvogelarten Milan, Bussard, Weihen etc. haben sich vielfach vermehrt (auch durch illegale Auswilderung) und werden für die am Boden befindlichen Arten zur Gefahr. Eine Festlegung nicht mehr schützenswerter Greifer ist dringend vonnöten. Denn allein der Hausverstand sagt uns, dass auch diese aufgrund des Nahrungsmangels tot vom Himmel fallen werden, sobald sich am Boden nichts mehr bewegt.