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Das Verhalten und die Nutzung durch den Menschen haben in den von uns dauerhaft umgestalteten Kulturlandschaften Mitteleuropas größte Auswirkungen auf Flora und Fauna. Das gilt sowohl für die traditionelle Landbewirtschaftung (Forst- bzw. Landwirtschaft, Jagd und Fischerei) als auch für sämtliche Formen der Freizeitnutzung. Sämtliche Nutzungen stehen in unmittelbarer Wechselwirkung – wobei alle in den Wildlebensräumen vorkommenden „Nutzer“ jeweils eigene Interessen und Rahmenbedingungen haben. Die Inanspruchnahme der gleichen Flächen hat Auswirkungen auf den Wildlebensraum sowie auf die jeweils anderen Nutzer und kann zu konfliktreichen Überlastungen führen. Das höchste Konfliktpotenzial besteht zwischen der Jagd und den Freizeitnutzern, denn Jäger, Erholungssuchende und Freizeitsportler fühlen sich häufig vom jeweils anderen gestört. 

Das Wissen um die eigene Position sowie um die Rechte und Zwänge des anderen kann Verständnis schaffen und zu einer besseren Kommunikation beitragen. Es gibt selten optimale Lösungen für alle Beteiligten und manchmal ist die rechtliche Durchsetzung der ordnungspolitisch getroffenen Regeln unerlässlich. Aber wenn Jäger das Interesse an Lösungsmöglichkeiten und Abstimmung vermissen lassen, wird die Politik auf Basis der gesellschaftlichen Stimmung gemäß Mehrheitsvoten entscheiden – und das geht vermutlich zulasten der Jagd aus. Unnötige Konflikte zu vermeiden, ist ebenso wichtig, wie Beeinträchtigungen von Flora und Fauna so gering wie möglich zu halten.
Gruppen der Landnutzer und Revierbesucher 

Eine Einteilung aller Revierbesucher und Landnutzer nach Personengruppen dient dem besseren Verständnis ihrer Perspektiven und unterschiedlichen Motivationen. Vereinfacht gesagt, könnte man es so formulieren: Die einen nutzen und die anderen benutzen das Land! 

Traditionelle Landnutzer mit verbrieften Rechten 

Betrachtet man die althergebrachten Nutzer, sind dies Inhaber verbriefter Rechte mit der Zusicherung eines Rechts in einem Schriftstück (z. B. Vertrag, Urkunde). Diese lassen sich außer nach dem Inhalt auch nach ihrer rechtlichen Position und wirtschaftlichen Interessenslage sowie den Auswirkungen ihres Tuns auf die anderen Nutzungsberechtigten unterscheiden.

Grundeigentümer:

Eigentum ist das Recht an einer Sache. Besitz hingegen ist die tatsächliche Verfügungsgewalt. Landeigentumsrechte sind im Grundbuch mit Angabe der Belastungen (z. B. Rechte Dritter) für alle einsehbar. Eigentum verpflichtet und soll per Gesetz gemäß der Sozialpflicht des Eigentümers dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Damit wird die gesetzlich vorgeschriebene entschädigungsfreie Eigentumsbeschränkung begründet. Im Rahmen des Legalservituts des „freien Waldbetretungsrechts“ darf zum Beispiel grundsätzlich jeder den Wald zu Erholungszwecken betreten. 

Bauer und Förster: 

Der Wald und die landwirtschaftlichen Flächen sind ihr Arbeitsplatz und dienen der kommerziellen Produktion von landwirtschaftlichen oder forstlichen Gütern, von deren Verkauf der Bauer und Waldbesitzer lebt. Die Flächennutzung erfolgt durch den Grundeigentümer oder sein Personal. Die Bewirtschaftung ist sehr intensiv bis extensiv, meist unter Einsatz großer Maschinen. In der Landwirtschaft erfolgt die Bearbeitung jedes Jahr nahezu auf der ganzen Fläche, in der Forstwirtschaft verteilt auf mehrere Gebiete und insgesamt pro Jahr nur auf einem Teil der Gesamtfläche. Auch die Landnutzung beeinflusst die Wildschadensanfälligkeit. Es bestehen Wechselwirkungen und mögliche Zielkonflikte mit der Freizeitnutzung. Grundsätzlich wäre das Konfliktpotenzial zwischen Freizeitnutzern und der intensiveren, vollflächig stattfindenden Landwirtschaft höher. Selbst im städtischen Umfeld besteht bei der Bevölkerung aber noch eine gewisse Akzeptanz gegenüber der Landwirtschaft. So werden Äcker und Wiesen kaum betreten und das Wegegebot (Betreten der Nutzflächen gesetzlich verboten) wird meist eingehalten. Daher treten auch in den Tallagen im Vergleich zur Forstwirtschaft weniger Konflikte auf.

Jäger

Bei Eigenjagden hat der Jagdausübungsberechtigte, da auch Eigentümer, eine stärkere Rechtsposition. Als Pächter ist der Jäger Vertragspartner des Grundeigentümers, dem eine bedingte Nutzung eingeräumt wird (Jagdausübung mit dem Recht der Aneignung von Wild). Die Jagd erfolgt durch den Ausübenden zumeist als Freizeitnutzung, hat aber stets kommerzielle Aspekte (Jagdpachtentgelt, Wert des Wildbrets, evtl. Abschussverkauf, Betriebskosten, Waldschadensersatz). Die Jagd hat starke Wechselwirkungen mit der Forst-/Landwirtschaft und wird sehr von der im Revier stattfindenden Freizeitnutzung beeinflusst. 

Das Heer der Freizeitnutzer

Der Einfluss der Freizeitnutzung auf die tages- und jahreszeitliche Raumnutzung, das Verhalten und die Lebensbedingungen von Wildtieren ist wissenschaftlich belegt. Wildökologische Studien zeigen, dass Wildtiere mit einer Verlagerung ihrer Aktivitäten in die Dämmerung und die Nachtstunden auf die Störung durch Menschen reagieren und von Menschen stark frequentierte Bereiche und Wege meiden. Tierbeobachtungen sind nicht die Hauptmotivation der Revierbesucher, aber die Sichtung von Wildtieren wird positiv bewertet. Das eigene Störungspotenzial gegenüber Wildtieren schätzt man generell als gering ein.

Der Teil der Bevölkerung, der Wildtierlebensräume für Erholung und Sport nutzt, ist wesentlich größer als früher und der Besuch erfolgt häufiger sowie intensiver. Die Aktivitäten werden vielfältiger sowie immer sportlicher (v. a. Skitouren, Mountainbiken, Klettern, Joggen). In der Corona-Zeit haben diese zudem nochmals eine starke Steigerung erfahren. Bis vor ein paar Jahrzehnten war es abseits von Skigebieten, Wanderrouten und Klettergärten sowie ortsnahen Forst- oder Feldwegen nur eine überschaubare Anzahl enthusiastischer Bergsportler, die sich in abgelegenen Gebieten und im Verhältnis zu heute eher langsam und weniger häufig bewegten.

Zunehmend werden alle Flächen auch abseits ausgeschilderter Wege (z. B. auch durch „neuere“ Sportarten wie Paragliding, Geocaching, Trailrunning, MB-Trails, Downhill) als Sportstätten beansprucht. Mittels moderner Technik wird der Aktionsradius enorm ausgeweitet und in die Nachtstunden sowie dem Besucher völlig unbekanntes Terrain verlegt (z. B. E-Bikes, GPS-Tracking, mit heutigen LED-Stirnlampen hätte man früher Fußballstadien ausgeleuchtet). Eine Überlappung des gemeinsamen Nutzungsanspruchs führt auch unter den Freizeitnutzern zu Konflikten. Wobei sich bereits die langsamen und ruhigen Erholungssuchenden von den hypersportlichen, schnellen Freizeitsportlern bedrängt sehen.
Typologie der Freizeitnutzer 

Betrachtet man die Freizeitnutzer nach ihren Interessen und Rahmenbedingungen, lassen sich die Gruppen nach den folgenden Kriterien unterscheiden: 
Die Art der Nutzung gibt Hinweise auf die Auswirkungen auf den Wildlebensraum. Flächenbeanspruchung und Störungseffekte langsamer, vielleicht geräuschvoller Besucher können geringer sein als die schneller und leiser Nutzer, sofern beide auf den Wegen bleiben. Wintersportler sind in der für das Wild schwierigen Jahreszeit aktiv. Sich mit speziellen Themen befassende Nutzer treten vorwiegend zeitlich oder räumlich begrenzt auf und sind meist auf spezielle Orte ausgerichtet. 
Die Freizeitnutzer nach Herkunft und Motivation zu unterscheiden, weist auf die unterschiedlichen Gründe und Ansprüche der Besucher hin. Einheimische gehen meist von einem „Gewohnheitsrecht“ aus und lehnen Einschränkungen (z. B. Besucherlenkung) häufiger ab als ortsfremde Touristen. 
Die Revierbesucher nach rechtlichen Befugnissen zu unterscheiden, ist sinnvoll, um die juristische Lage und die jeweiligen Grenzen des Erlaubten beurteilen zu können. Oft beurteilt der Kritiker des anderen Revierbesuchers dessen ersichtliches Tun (z. B. Radfahren auf der Forststraße) und leitet daraus eine kritikwürdige Handlung ab. Falls der Radfahrer jedoch auch Inhaber eines Wegerechts ist und zu seiner Alm radelt, würde der Jäger das rechtlich und vermutlich auch menschlich anders beurteilen.

Freizeitnutzer nach Art der Nutzung

• Spaziergänger und Wanderer (großer Unterschied, ob mit/ohne Hund), Bergsteiger und Kletterer sind eher langsam und ruhig, aber nicht unbedingt weniger störend. 
• Schwammerlsucher, Geocacher, Höhlenbesucher (Esoteriker oder Höhlenforscher), Hobbybiologen, aber auch Paraglider suchen spezielle Plätze auf und wollen nicht woanders hin. 
• Radfahrer (MTB) fahren bergauf, bergab, teilweise auf Wegen, aber viele wollen auf Single-Trails (d. h. auf Steigen) fahren. Es ist die am stärksten wachsende Gruppe. Durch Elektroantrieb schaffen auch Unsportliche enorme Strecken, anspruchsvolle Wege und Höhenprofile. Im Vergleich zu langsamen, geräuschvollen Besuchern erschrecken die schnellen und leisen Radfahrer die Tiere mehr. Die Folge sind höhere Fluchtdistanzen und Energieverluste. 
• Variantenfahrer, Skitourengeher und Schneeschuhwanderer sind in der sensiblen Winterzeit unterwegs, wenn die Tiere auf Energiesparmodus geschaltet haben. Wiederholte Fluchten können zu Energieengpässen und infolgedessen zu Wildverlusten führen.

Freizeitnutzer nach Herkunft und Motivation

• Der Tourist will seinen Bewegungswunsch bzw. sein Interesse umsetzen und ist leichter lenkbar, sofern ihm eine akzeptable Alternative geboten wird. Einheimische möchten ihr „gefühltes Gewohnheitsrecht“ meist wann, wo und wie sie wollen ausüben. • Während der Sportler die Bewegung will und braucht, oftmals sogar mittels Kopfhörern die ihn vielleicht umgebende Ruhe abstellt, suchen der spazierende Naturbeobachter und der Wanderer die Ruhe und Beschaulichkeit, vielleicht auch die landschaftliche Schönheit. 
• Manche Inhaber von Rechten (z. B. Nutzungsrecht, Wegerecht, Nachbarn) kombinieren die ihnen zustehende Möglichkeit zur Grundinanspruchnahme mit anderen Interessen (z. B. Mountainbiken, Paragliding). Freizeitnutzer nach rechtlichen Befugnissen 
• Die meisten Erholungssuchenden sind allgemein Berechtigte, d. h. sie betreten den Wald (freies Waldbetretungsrecht) oder die Flächen oberhalb der Waldgrenze (Wegefreiheit im Bergland) mit gesetzlicher Erlaubnis, die der Grundeigentümer oder andere Rechteinhaber (z. B. Jagdausübungsberechtigte) dulden müssen, sofern dies im gesetzlichen Rahmen ausgeübt wird (z. B. kein Betreten von Sperrgebieten, Holzlagern oder Kulturen unter 3 m Höhe, kein Lagern über Nacht usw.). 
• Demgegenüber stehen die Inhaber „urkundlich gesicherter“ Rechte, die als Dienstbarkeiten (dingliche Rechte wie Weide-, Wasser-, Viehtrieb-, Waldweide- oder Holzbezugsrechte, Fruchtgenuss, Leitungsdienstbarkeit) oder auf Basis anderer zivilrechtlicher Vereinbarungen bestehen.

Auch die öffentliche Nutzung hat Grenzen

Den privaten Revierbesuchern (vorwiegend Erholungssuchende) werden zwar umfangreiche Rechte zur Benutzung von Grünland eingeräumt, doch sind der Inanspruchnahme fremder Flächen auch Grenzen gesetzt:

• Freies Waldbetretungsrecht (§354 ABGB) hat der Gesetzgeber zur persönlichen, nicht gewerblichen Erholungsnutzung eingeräumt. Das Legalservitut ermächtigt jedermann/-frau/-kind zur Betretung, aber nicht zur Befahrung des Waldes oder von Forststraßen. Die Mitnahme von Hunden, Pferden oder das Befahren mit Rollstühlen ist vom Waldbetretungsrecht nicht umfasst. 
• Wegefreiheit im Bergland: In Kärnten, Salzburg, Oberösterreich und der Steiermark (nicht in Tirol und Vorarlberg) bestehen im alpinen Ödland eine Wegewahlfreiheit ohne Wegegebot sowie das Recht auf Skitouren aufgrund eines Gemeingebrauchs. Dabei erlaubt das Betretungsrecht das Bergaufgehen und Abfahren auch mit Tourenski, sofern es zu keiner Schädigung der Alp- und Weidewirtschaft führt. 
• Betreten von Agrarflächen (Acker, Wiesen, Feldwege), sofern es Nutzflächen sind, ist verboten. Es besteht grundsätzlich ein Wegegebot. 
• Das Betretungsrecht nach verschiedenen Kulturgattungen ist unterschiedlich geregelt. Freies Waldbetretungsrecht ≠ Wegefreiheit im Bergland ≠ Betretungserlaubnis von Agrarflächen. 
• Güterwege, Almaufschließungswege sind rechtlich kein Wald und daher besteht dort kein freies Waldbetretungsrecht. • Es ist nicht alles erlaubt, was nicht verboten ist! (z. B. Befahren von Forststraßen, Mitnahme von Hunden im Wald, ein Sonderfall ist Mitnahme/Zusammenbau/Start von Paraglidern). • Aber es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist! Auch bei offener Haustür muss der Eigentümer nicht darauf hinweisen, dass das Betreten ohne Zustimmung nicht erlaubt ist.
Wie hat sich der Umgang miteinander verändert? 

Erfahrungsgemäß konnte man früher, in der gefühlten „guten alten Zeit“, wenn es um die Akzeptanz der Jagd und der Jäger ging, zwischen ländlichem Raum und urbanen Gebieten unterscheiden. Wobei auch früher in traditionellen Tourismushochburgen die Situation schon anders sein konnte. Aber zumeist war es auf dem Land der Brauch, dass man mit erlegtem Wild oder präsentierten Trophäen auch in öffentlichen Gasthäusern feierte, während am Nebentisch unbeteiligte Gäste saßen. Nicht oder noch nicht jagende Dorfjugend und andere einheimische Nichtjäger halfen bei Gesellschaftsjagden als Treiber oder bei der Wildversorgung mit, um anschließend beim Schüsseltrieb mit kostenfreiem Essen und Getränken belohnt zu werden. Ist das heute ohne argwöhnische Blicke oder Ablehnung anderer Bewohner und Gäste noch möglich? Entscheidet das Gebiet oder die Mentalität der Bevölkerung? Wo enden heutzutage die urbanen Gebiete und haben sich in den letzten Jahrzehnten die Mentalität und Einstellung der Bewohner des ländlichen Raums verändert?

Der ländliche Raum einst 

In den früheren Dorfgemeinschaften war die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber den Rechten der Grundeigentümer und den Inhabern verbriefter Rechte groß. Jäger waren in der Dorfgemeinschaft geachtet und die Jagdausübung wurde nicht oder nur versehentlich gestört. Die Einstellung der Bevölkerung gegenüber Förstern und Bauern war zumeist respektvoll und ihre Arbeit wurde als notwendig und wertvoll geachtet. Die einheimischen Freizeitsportler, Wanderer, Kletterer usw. sowie der zeitlich und örtlich häufig begrenzt auftretende Tourismus waren akzeptiert, sofern sie die Interessen der traditionellen Landnutzer nicht störten. Nachteile durch den Tourismus wurden akzeptiert, sofern sein Nutzen überwog. Ein Bauer, der im Winter beim Lift arbeitete oder auf der Alm an die Touristen ausschenkte, fühlte sich durch die zwischen den Kühen auftauchenden Wanderer weniger gestört. 

Der städtische Raum einst und jetzt 

In dichteren Siedlungsräumen und größeren Städten gab und gibt es kaum frei zugängliche Grün- bzw. Waldflächen im privaten Eigentum. Vorwiegend handelt es sich bei städtischen Grünflächen um öffentliche Flächen, die für die Allgemeinheit erkennbar nicht der Jagdausübung dienen. Demzufolge war und ist die Mehrheit der städtischen Bevölkerung weder mit der Jagd vertraut noch gewohnt, dass sie Einschränkungen oder Verbote bei der Erholungsnutzung von Waldflächen zu akzeptieren hat. Forstliche Maßnahmen haben der Erholungsnutzung zu dienen und sofern die Jagd nicht gänzlich ruht, ist selbst in den Randgebieten der Stadt die Jagd nur im Verborgenen auszuüben, wenn man keine bewusste Jagdstörung oder Proteste riskieren will.

Die Ursachen liegen in den gesellschaftlichen Veränderungen 

Die Verteilung zwischen Stadt und Land und die daraus resultierenden Mentalitäten und Einstellungen beeinflussen das Verhalten sowie das Verhältnis der Freizeitnutzer und klassischen Landnutzer. Durch die nachfolgend skizzierten Entwicklungen hat sich unsere Gesellschaft in den letzten ca. 40 Jahren wesentlich stärker verändert als in den Jahrzehnten davor:

• Ballungsräume und Speckgürtel haben sich stark in den ehemals ländlichen Raum ausgeweitet. Auch die höhere Mobilität führt zu einem stärkeren Austausch der Bevölkerungsgruppen. Allgemein siedeln die Nachkommen häufiger weiter weg vom Heimatort, oft auch in Städten. 
• Die Siedlungsentwicklung und der Immobilienmarkt veranlassen Stadtbewohner aufs Land zu ziehen, um sich aufgrund der niedrigeren Baulandpreise und -verfügbarkeit den Traum vom Eigenheim noch leisten zu können. 
• Allgemeine Mentalitätsänderung durch den gesellschaftlichen Wandel von der Arbeits- zur Konsum- und Freizeitgesellschaft mit mehr und höherer Bedeutung der Freizeit; laufend weiterer Wandel in Richtung einer „Multioptionsgesellschaft“ mit vermeintlich grenzenlosen Entfaltungsmöglichkeiten. 
• Aus den vorgenannten Aspekten resultiert eine zunehmende „Urbanisierung“ des ländlichen Raums und der ehemals agrarisch denkenden und fühlenden Landbevölkerung. Das Umland und der ländliche Raum sollen die Freizeitansprüche der urbanen Bevölkerung erfüllen und den Raum für die nur außerhalb dicht besiedelter Gebiete auszuübenden Aktivitäten zur Verfügung stellen. 
• Fitness hat insgesamt eine höhere Bedeutung und wird als Lebensstil in allen Bereichen propagiert. In Verbindung mit mehr Freizeit führt das auch zur Professionalisierung des Amateursports und Zunahme des Anteils privater Leistungssportler. 
• Neue Sportarten und Sportgeräte (Carver, E-Bike), Bekleidung (Funktionsbekleidung) und neue Techniken (GoPro) erleichtern die sportliche Betätigung und machen die Sport- und Freizeitnutzung attraktiver.
Über die Kommunikation mit Erholungssuchenden 

Aufgrund der häufig jagdkritischen Grundhaltung vieler Revierbesucher und des Anstiegs der Freizeitnutzung sind auch Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit von Konfrontationen deutlich gestiegen. Wobei die meisten Begegnungen harmlos, viele auch positiv und bereichernd sein können. 
Meistens erfolgen die Begegnungen und kritischen Situationen spontan und können einen unvorbereitet treffen. Sich auf die mit einer unliebsamen Begegnung verbundenen Fragen vorzubereiten, kann im Ereignisfall helfen. Häufig besteht kaum Zeit für lange Überlegungen. Ruhe zu bewahren und die eigene Position, manchmal auch die eigene Vorbelastung (stressiger Tag, Störung erwartet, unsympathisches Gegenüber) zu bedenken, wäre gut. Aber wir sind alle keine Engel. Nur: Bei Bambi tötenden Waffenträgern werden andere Maßstäbe gesetzt! 
Vorab zwei vielleicht entscheidende Hinweise:

• Ein Jäger sollte sich nicht mit einer Schusswaffe in der Hand oder umgehängt auf eine strittige Konfrontation mit unbewaffneten Menschen einlassen. Schon gar nicht, wenn er keine Zeugen hat. Meist hat man die Zeit, die Waffe zu entladen und zugriffssicher zu verstauen (im Auto oder entladen im Hochstand abstellen).

• Vor allem bei gerichtlichen Streitfällen ist die Vorlage von Beweisen oder zumindest Indizien für die behaupteten Vorgänge von großem Vorteil. Oft hat der Jäger keine Zeugen dabei, aber er kann zumindest Fotos der illegalen Handlung machen. Sind auf diesen Fotos Menschen in flagranti, also beim unmittelbaren Rechtsbruch zu erkennen, kann das zwar zu einer Unterlassungsklage gegen den Fotografen führen, aber eine Körperverletzung, Sachbeschädigung usw. wiegt schwerer. Vorsorgliches Fotografieren von aktuell unbeteiligten Personen oder das Veröffentlichen der Fotos, und dazu gehört auch das Versenden an Dritte, ist rechtswidrig.

Schematische Überlegungen oder wie es ablaufen könnte

1. Situation und deren Einschätzung: Wie habe ich wahrgenommen, was passiert ist? Die eigene Wahrnehmung kann täuschen oder recht ungenau sein. Die Situation gleich Revue passieren zu lassen hilft.

2. Erfassen des Vorgangs: Was ist „tatsächlich“ passiert? Das kurze Überlegen (evtl. Rücksprache mit Dritten) hilft, den Vorgang klar zu erfassen und später eindeutig beschreiben zu können. Bei unklaren oder widersprüchlichen Angaben „zerlegt“ einen der Richter oder gegnerische Anwalt bei der Einvernahme.

3. Menschlicher Aspekt: Atmosphäre/Stimmung, Sympathie/Antipathie spielen eine Rolle! Sowohl die eigene Stimmung und Erlebnisse als auch die Erfahrungen des anderen können einen Einfluss (z. B. frühere Negativerlebnisse mit Jägern) auf die Situation und den Verlauf derselben haben.

4. Rechtlicher Rahmen: Einordnen der Positionen und Rechte der Beteiligten. Das ist selbst für Juristen im Moment oft nicht eindeutig beurteilbar, sonst gäbe es nicht so viele Streitfälle vor Gericht.

5. Dringlichkeit: Wie bedeutend ist der Vorgang tatsächlich? Abschätzen der Auswirkungen! Ist das kritisierte Verhalten jagdlich oder wildökologisch bedeutend oder ärgert einen mehr die Gedanken- oder Rücksichtslosigkeit des Revierbesuchers?

6. Zielsetzung: Was will ich und was will vermutlich der „andere“? Sich über das Ziel des anderen klar zu werden, kann Verständnis schaffen (auch wenn man nicht zustimmt) und manchmal zu Lösungen beitragen. Die eigene Position und Kritik sollte man erläutern und begründen können.

7. Lösungsansatz: Was ist mit welchem Aufwand und Risiko erreichbar? Letztlich ist das eine strategische Einschätzung der eigenen Position und Stärke im Vergleich zum Streitrisiko und der Erreichbarkeit des eigenen Ziels (Wie stark ist meine Position, lohnt sich der Aufwand und gibt es eine adäquate Lösung?). Manchmal muss man streiten, oft sollte man es nicht!

In ihrer grundlegenden Motivation mögen sich die Freizeitnutzer auf ihrer Suche nach Entspannung und Erholung letztlich gleichen. Der Umgang zwischen Jägern und Erholungssuchenden kann von Situation zu Situation verschieden sein, da auch die jeweiligen Freizeitaktivitäten und das Verhalten unterschiedlich sind. Pauschale (Abwehr-)Reaktionen der Jäger gegenüber allen anderen Revierbesuchern empfehlen sich aufgrund der Heterogenität der Situationen und Auswirkungen nicht. Um diese Unterschiede und die Situationsabhängigkeit zu verdeutlichen, findet sich hier eine exemplarische Gegenüberstellung zweier möglicher Szenarien: 

[Eine Schachbrett-Optik wäre sehr passend für die untenstehende Tabelle]

Aspekte

Szenario A:

ältere Spaziergänger im Wald mit freilaufendem Hund und Kind mit Fahrrad

Szenario B:

sportlicher MTB-Fahrer bei Dämmerung abseits der Radstrecke auf Steig durch Einstand

Umstände

harmlose Spaziergänger untertags, Hund direkt beim Herrn, aber nicht angeleint

fährt trotz klarer Ausschilderung durch Wildeinstand, will bei Anrede erst nicht halten

 

Problem

kein Problem, da weder Jagd noch Wild abseits der Wege gestört werden, diese sind Spaziergänger auf dem Weg gewohnt

starke Wild- und Jagdstörung durch schnelle Fahrt durch ruhigen Einstand, Sorgen vor Nachahmung aufgrund Nähe zu MTB-Strecke, Ärger wegen verweigerter Einsicht

Verhalten

Verhalten der Besucher menschlich sehr verständlich (offensichtlich Großeltern mit Enkel), beiderseits gute Stimmung

beide Seiten aufgebracht, weil Jäger gravierende Jagd- und Wildstörung sieht und Radfahrer wider besseres Wissen handelt; Radfahrer, weil er mitten in intensiver Sportausübung unterbrochen wird

Recht

rechtlich erlaubte Nutzung, allenfalls Verstoß gegen Leinen-Verordnung

rechtswidrige Störung, sofern Personendaten und Beweise (In-flagranti-Fotos, Zeugen) vorliegen, Anzeige kann zivilrechtlich (Unterlassungs-/Besitzstörungsklage) oder jagdrechtlich über Behörde erfolgen

Folgen

aktuell keine relevante Auswirkung auf Jagd und Tierwelt abseits des Weges

Vorgang sehr bedeutend, da noch einziger ruhiger Einstand in ansonsten beunruhigtem Gebiet und Wiederholung (Uneinsichtigkeit des Radfahrers) und Nachahmung durch andere wahrscheinlich

Ziele

Besucher wollen Spaziergang genießen und Jäger möchte, dass keine Störung abseits der Wege entsteht

Radfahrer will ungehindert radeln, wo und wann er will und keine Belehrung, lehnt Einschränkung durch andere Nutzer ab; Jäger will weitere Störung unterbinden sowie festgestelltes Vergehen ahnden, um Nachahmung zu verhindern

Reaktion

freundlicher Hinweis darauf, bitte Sorge zu tragen, dass Hund bei ihnen bleibt und vielleicht kurze Begründung und Aufklärung, warum das Wild seine Ruhe braucht (jagdpädagogisch günstige Gelegenheit, Zielperson Kind)

trotz sachlichem Hinweis fehlende Einsicht, ohne Personendaten Besitzstörungsklage (durch Grundeigentümer) nicht möglich, kann nur angedroht werden; Kontaktaufnahme mit Betreiber/Halter der MTB-Strecke und Aufforderung zu besserer Information; evtl. Kontrolle abgestellter Pkw in der Nähe und Abpassen. Foto Pkw und Radfahrer (ohne Gesichtsaufnahme) und über Anwalt Fahrerfeststellung; Abwägen, ob Zeitaufwand und zu erwartender Streit sich lohnen

 

 

Was erwartet uns noch? Trübe Aussichten oder Aufklärung?

Welchen Preis zahlen wir und unsere Umwelt?

Viele Soziologen konstatieren unseren westlichen Zivilisationen eine Entwicklung von einer Arbeitsgesellschaft – ausgehend vom Industriezeitalter – über einen Mix aus Arbeits-, Konsum- und Freizeitgesellschaft in Richtung einer „Multioptionsgesellschaft“. Diente ehemals die Freizeitgestaltung der Regeneration von der Arbeit, also der geistigen und physischen Gesunderhaltung, ist sie mittlerweile zum Selbstzweck geworden. In der Multioptionsgesellschaft steht alles zur Disposition. Sogar das Geschlecht lässt sich nach einer Umwandlung (zumindest auf rechtlicher Ebene) wieder zurückwandeln. Es ergeben sich Möglichkeiten zur grenzenlosen Entfaltung und Innovation einerseits, aber es nehmen auch Orientierungslosigkeit und Überforderung als Folge einer in alle Richtungen offenen Gesellschaft und des steten technologischen Fortschritts zu.

Der moderne Mensch strebt danach, die Kluft zwischen gelebter Wirklichkeit und erträumten Möglichkeiten zu überwinden. Das führt dazu, dass immer mehr Menschen im Sinne einer Selbstoptimierung in der Freizeit ihren physischen und psychischen Zustand verbessern wollen und permanent nach neuen Erlebnissen und Herausforderungen (sogenannten „Kicks“) suchen. Ein Indiz ist das steigende Angebot organisierter privater Weiterbildungs-, Sport- und Freizeitkurse unterschiedlichster Inhalte und Themen (auch Jagdkurse haben immer mehr Teilnehmer). Diese werden trotz häufig beträchtlicher Kosten umfangreich konsumiert. Immer neue, meist intensivere sportliche Aktivitäten werden gesucht und ausgeübt. Der Markt entwickelt immer neue Gadgets, Instrumente und Geräte. Das Heer der Freizeitnutzer in unseren Wäldern und auf den Bergen wächst anscheinend unaufhörlich.

 

Der Verlust von Bodenständigkeit hat weitreichende Folgen

Obwohl volkswirtschaftlich und vermutlich auch soziologisch völlig unsinnig, ist vorerst von einer weiteren Reduktion der Arbeitszeiten auszugehen. In Verbindung mit einer Zunahme der Lebensdauer und dem verbreiteten Streben, auch im Alter sehr aktiv zu sein, müssen wir mit einer stärkeren und zeitlich ausgeweiteten Inanspruchnahme der Wildlebensräume rechnen.

In weiten Teilen der Bevölkerung ist ein Verlust von Bodenständigkeit zu verzeichnen, häufig aufgrund fehlender Erfahrungswerte in der eigenen Kindheit und Jugend. Damit gehen eine Zunahme der Sensibilität hinsichtlich des Naturzustandes und Klimas sowie eine kritische Haltung gegenüber der traditionellen Landnutzung (Holznutzung, Ackerbau, Viehhaltung, Jagd, Ernte landwirtschaftlicher Güter) einher. Verstärkt durch häufig unsachliche, emotionalisierte und vorwiegend Ängste schürende Berichterstattung (Klimakrieg, Klimanotstand, Klimaleugner usw.) und die Vermenschlichung der Natur, insbesondere der Tierwelt, wird die Nutzung von Tieren allgemein sehr kritisch gesehen. Die Jagd als älteste und unmittelbarste Form der Tiernutzung ist zunehmend schlecht beleumundet, obwohl die Sachkenntnis über die Jagd und die Zusammenhänge in unserer Kulturlandschaft in der Bevölkerung eher abnimmt.

 

Der Widerspruch zwischen Anspruch und Wirkung bleibt unerkannt

Der aufgeklärte Europäer fordert immer höhere Tierwohlstandards und wünscht die Wiederherstellung natürlicher Kreisläufe in unserer zersiedelten Kulturlandschaft, ohne deren Folgen zu bedenken und verantworten zu wollen (z. B. unregulierte Wiedereinbürgerung von Großraubwild). Er rennt Tag und Nacht in den abgelegensten Gebieten herum, ohne sich über die Auswirkungen der von ihm verursachten Störungen Gedanken zu machen. Sein Gewissen ist beruhigt, denn er kauft zwar weiter Diskontlebensmittel, aber es steht Bio drauf und ein Öko-Label garantiert die Nachhaltigkeit. Er bildet sich im Urlaub ökologisch weiter und so weist die Tourismusbranche ein starkes Wachstum bei Öko-Tourismus und nachhaltigem Reisen auf. Die Veranstalter bieten zunehmend Umwelt- und Naturthemen im Rahmen eines – natürlich – sanften Tourismus an, sodass auch im Ausland die Wildlebensräume bei geringer Wertschöpfung vor Ort mit europäischen Freizeitnutzern geflutet werden.

Auch ökologisch motivierte Eigentore sind schädlich 

Hingegen wird in unseren Breitengraden die Nutzung natürlicher Ressourcen (Holz, Biomasse, landwirtschaftliche Produkte) mit fragwürdigen Begründungen zum Natur- und Klimaschutz weiter eingeschränkt und überreguliert. Die über Jahrhunderte – natürlich auch mit zu korrigierenden Fehlentwicklungen – etablierten Kreisläufe in der Waldbewirtschaftung sind nachhaltig und allgemein sehr nützlich. Diese schafft und erhält viele wichtige Lebensräume und Biotope. Auch die im internationalen Vergleich weitgehend umweltverträglichere europäische Landwirtschaft hat ausgedient, wenn es nach der EU, vielen Öko-NGOs und ihren politischen Aktivisten geht. Man glaubt, mit großräumigen Flächenstilllegungen, Außernutzungsstellungen und Renaturierungen zumindest auf großen Teilflächen Europas wieder eine Wildnis wie vor der umfangreichen Besiedlung Mitteleuropas durch die Menschen herstellen zu müssen. Landschafts- und Naturzustände, die in Mitteleuropa zuletzt vor der Besiedlung und Urbarmachung des frühen Mittelalters oder kurzzeitig in der Zeit nach dem 30-jährigen Krieg, als halb Kontinentaleuropa zerstört und die Bevölkerung massakriert war, geherrscht haben. Zuerst haben die damals noch existierenden großen Pflanzenfresser (Wisente, Auerochsen, Elche, Rotwild, Pferde sowie verwilderte Nutztiere) Teilflächen der Landschaft offen gehalten und damit höchste Arten- und Strukturvielfalt ermöglicht. Diese hohe Biodiversität haben auch die spätere Forstwirtschaft (vor Monokulturen oder Exploitation), aber vor allem die im Vergleich zu heute extensive Landwirtschaft mit umfangreicher Weidehaltung geschaffen. 

Will man unsere heutige produktive Landnutzung durch Forst- und Landwirtschaft abschaffen oder stark einschränken, stellt sich die Frage, ob andere Regionen der Welt die Versorgungssicherheit Europas mit Lebens- und Futtermitteln aus der Landwirtschaft sowie mit biogenen Rohstoffen aus dem Wald (u. a. Biomasse, Brenn-, Bau- und Industrieholz) gewährleisten und zu welchem Preis sie dies tun. Die Wirtschaftsfunktion und Produktivität unserer Kulturlandschaften finden offensichtlich nur noch wenig Wertschätzung in Politik und Gesellschaft. Nun scheint es, als wolle man auch die bestehende hohe Biodiversität, welche die öffentlichen Biotopkartierungen in unseren unterschiedlichen Kulturlandschaften nachweist, und ihre vergleichsweise Stabilität gegenüber Naturgefahren auf dem Altar eines religiösen Ökologismus, also eines subjektiven, ideologischen Verständnisses von Ökologie, opfern.

Welchen Preis zahlt unsere Umwelt und was heißt das für die Jagd? 

Derzeit muss man unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung annehmen, dass die uns noch in vielen Facetten bekannte Jagd weitere und immer stärkere Einschränkungen erfahren wird. Bisher wurde die Jagd – nach Abschaffung der Feudaljagd 1848 – durch alle Bürger zum Selbst- und Produktionszweck auf viele Wildarten ausgeübt. Mit der jagdlichen Nutzbarkeit wurden die Hege und so der Erhalt der genutzten Wildarten gefördert. Die Jagd war durch die vom Gesetzgeber erkannte Notwendigkeit der Regulierung der Flora und Fauna legitimiert. In einigen europäischen Ländern, im deutschsprachigen Raum vorwiegend untermauert von Forstwissenschaftlern und massiv gefordert von Forstbeamten, wird die Jagd auf das „Schalenwildmanagement“ reduziert. Jagd mit erkennbaren Massenstrecken ist stark verpönt. Das Bäume verbeißende Schalenwild wird als negativer forstwirtschaftlicher Standortfaktor gesehen, welches es vorwiegend zur Schadensvermeidung zu dezimieren gilt. Andere Aspekte der Jagd werden nur noch im Zusammenhang mit erwünschten Nebeneffekten (tötungsfreie Hege, Biotopgestaltung) akzeptiert. Es gibt starke Tendenzen in Europa, die Jagd auf Raub- oder Flugwild, auf Niederwild und Kleinsäuger sowie die Fallenjagd weiter einzuschränken, vermutlich um sie mittelfristig abzuschaffen. 

Aber es ist nicht aller Tage Abend 

Umso wichtiger sind, neben einer auf Sachlichkeit und Bodenständigkeit ausgerichteten Umweltbildung unserer Kinder, das kompetente Verhalten und die gute Kommunikation gegenüber der nichtjagenden Bevölkerung. Diese stellt die Mehrheit des Wahlvolkes und bestimmt so maßgeblich, welche politischen Entscheidungsträger Europa zukünftig regieren. Kein Anbiedern oder Verstecken einer guten und begründbaren jagdlichen Praxis, aber ein sachkundiges, menschlich wie rechtlich korrektes Auftreten an der Revierfront ist gefragt. Und vielleicht, wenn es dann weh genug tut und die Anerkennung der Realitäten uns wieder mehr Vernunft abverlangt, schlägt das Pendel auch wieder in die andere Richtung aus. Dann kämen wieder bessere Zeiten für eine bodenständige, verantwortungsvoll ausgeübte Jagd! Man darf hoffen … 
„Vernunft ist ein erdrückendes Problem unserer Zeit. Die einen haben ihre verloren, die andern nehmen keine mehr an.“ 
Peter E. Schumacher (1941–2013), Aphorismensammler und Publizist   

Der Autor 

Der Verfasser leitet eine private Forst- und Liegenschaftsverwaltung in Salzburg. Seit der Jugend ist er mit der Jagd verbunden, die er im In- und Ausland ausübt. Es ist Aufgabe der Forstwirtschaft, die Wildlebensräume durch naturnahen, strukturreichen Waldbau und überlegte Betriebsorganisation aktiv und positiv zu gestalten. Förster sollen die Jagd zur Umsetzung forstlicher Ziele ausüben, auch damit die Verbindung von Forst- und Jagdwirtschaft – also von Wald und Wild – nicht verloren geht. Ziel ist die Vermeidung unverträglicher Wildschäden und der Erhalt attraktiver Wildlebensräumen, aber nicht ein permanenter Kampf gegen das Wild. Dazu sind forstliches Verständnis der Jäger sowie jagdliche Kompetenz der Förster und ein sachlicher Zugang beider erforderlich. Wirtschaftlich oder ideologisch motiviert Pauschalrezepte (Wald vor Wild) und häufig anzutreffende tradierte Denkschranken der Jäger (Wald kann, Hirsch muss sein) und Förster (tote Rehe sind gute Rehe) sind zu hinterfragen.