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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird unter Jägerinnen und Jägern immer wieder diskutiert, Veterinärbehörden sind in Alarmbereitschaft und der Landwirtschaft drohen Milliardenschäden. Über Hintergründe zu dieser Tierseuche sowie Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen – beson-ders in Hinblick auf die Aufgaben der Jäger – berichtet dieser Übersichtsartikel von Univ. Doz. Dr. Armin Deutz.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ansteckende Tierseuche der Wild- und Hausschwei-ne, bei denen sie tödlich verläuft. Hunde und andere Haus- bzw. Wildtiere können nicht daran er-kranken, auch nicht der Mensch. (Jagd-)Reisende, die aus Gebieten mit ASP kommen, können die Krankheit aber übertragen! Das Virus kann in Blut, Fleisch, Knochen und Lebensmitteln monate-lang ansteckend bleiben und über verunreinigte Schuhe, Kleidung, Werkzeuge und Behältnisse übertragen werden. Österreich ist bisher von der ASP verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern vor. Im Jänner 2022 traten erste Fälle von ASP bei Wildschweinen im Norden Itali-ens auf. Im Mai 2022 wurden Fälle auch bei Wildschweinen in Rom gemeldet. Dort gibt es aktuell massive Proteste von Tierschützern gegen eine Bejagung von Wildschweinen. Das Hauptrisiko für Österreich bleibt aber weiterhin ein Eintrag aus östlichen Nachbarländern. Die Entfernung zu den der österreichischen Grenze nächstgelegenen Ausbrüchen beträgt rund 80 Kilometer (Fälle in Ungarn) bzw. rund 150 Kilometer (Fälle in der Slowakei). AGES-Berechnungen nach drei verschiedenen Szenarien und einer derzeitigen „natürlichen“ Ausbreitungstendenz der ASP (ohne menschliches Verschleppen) zwischen 0,5 und 1,1 km/Woche sagen voraus, dass mit einem Auftreten der ASP in Österreich frühesten im November 2024 zu rechnen wäre, vo-rausgesetzt es gibt kein „menschliches“ Verschleppen.

Infektion und Symptome

Die Übertragung kann entweder direkt durch Kontakt mit infizierten Schweinen, deren Körpersek-reten oder Blut bzw. Kadavern oder indirekt (Futter, Wasser, Zecken, Speisereste, Jagdausrüstung, Fahrzeuge, Schuhwerk, Geräte usw.) erfolgen. Lederzecken sind als Überträger der ASP derzeit in Mitteleuropa nicht relevant, sehr wohl aber in Afrika. Für eine Infektion reicht ein einmaliger Kontakt mit ausscheidenden (Wild-)Schweinen bzw. virus-haltigem Material. Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten der ersten Symptome, beträgt drei bis 19 Tage. Beim Schwarzwild sind am lebenden Tier eine verringerte Fluchtbereitsschaft, Bewegungsunlust und Orientierungslosigkeit, Mattigkeit, Augen- und Nasen-ausfluss, seltener Durchfall (auch blutig) oder auch Suhlen zu unerwarteten Tageszeiten (wegen Fie-ber von 40,5 bis 42 °C) zu beobachten. Beim Hausschwein treten zudem massive Hautrötungen (am Wildschwein durch die Pigmentierung der Schwarte nicht sichtbar), erhöhte Atem- und Pulsfre-quenz, Erbrechen oder Verwerfen auf. Aborte kommen auch bei Wildschweinen vor, bleiben im Re-vier aber meist unbemerkt. Beim perakuten Verlauf verenden Tiere sehr rasch ohne vorherige Anzei-chen, beim akuten Krankheitsverlauf tritt der Tod nach sechs bis 13 Tagen ein, wobei meist o. a. Symptome zu beobachten sind. Beim selteneren chronischen Verlauf sind Gewichtsverlust, unregel-mäßiges Fieber, Atemprobleme, Gelenksentzündungen und -schwellungen oder Hautgeschwüre als Symptome vorherrschend, wobei der Krankheitsverlauf mehrere Monate bis über ein Jahr dauern kann. Die Sterblichkeitsrate bei der chronischen Form liegt dabei unter 20 Prozent.

Erreger lange überlebensfähig

Das ASP-Virus ist äußerst widerstandsfähig. So bleibt es beispielsweise in der Losung rund drei Monate, in verwesendem Blut 15 Wochen, in Knochenmark sechs Monate, in Fleisch oder Schinken rund fünf Monate (in Parmaschinken bis 400 Tage!) infektiös! Über Rohprodukte vom Schwein/Wildschwein ist die ASP innerhalb kürzester Zeit über hunderte Kilometer übertragbar, sofern Reste dieser Speisen unachtsam entsorgt oder gar (illegal) an Schweine verfüttert werden.

„Supergau“: Übertragung auf Hausschweine

Kommt es zu einem Auftreten von ASP im Wildtierbestand, sind umfassende und großräumige Handelsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten einzuhalten. Darüber hinaus gelten, je nach Vorkommen im Wild- oder Hausschweinebestand, Restriktionszonen. Solche Handelsbeschränkun-gen würden der österreichischen Schweinewirtschaft einen Schaden von rund 250 Millionen Euro pro Jahr bereiten, für Deutschland gingen die Schäden in die Milliarden. Auf EU-Ebene sollte hin-sichtlich der Handelsrestriktionen versucht werden, zwischen Gebieten, in denen ASP nur beim Schwarzwild auftritt, und solchen, wo sie beim Haus- und Wildschwein vorkommt, zu unterschei-den, was aber vermutlich im Handel mit Asien und Amerika auch nur bedingt wirksam wäre. Sollte die ASP zu uns kommen, werden wir vermutlich zumindest ein bis zwei Jahrzehnte mit ihr leben müssen. Maßnahmen wie die Reduktion der Schwarzwildbestände oder eine seuchensichere Fallwildentsorgung werden nicht ausreichen, um die ASP bei Schwarzwild wirkungsvoll und rasch zu bekämpfen. Unbedingt zu verhindern ist aber jedenfalls der Eintrag der ASP in Hausschweinebe-stände über strenge Biosicherheitsmaßnahmen.
Hauptrisiko ist der Mensch

Ein Hauptrisiko der Verbreitung der ASP, besonders was Verschleppungen über weite Strecken betrifft, ist der Mensch. Fernverschleppungen über Jagdreisende, Erntehelfer, Schlachthofpersonal, Forstarbeiter, Pflegehilfskräfte und Fernfahrer aus dem Osten, die eigenen Proviant (Risiko: Rohprodukte von Wild- oder Hausschweinen wie Speck, Schinken und Würste) mitnehmen und Reste oft unbedacht in der Natur, in Mülleimern an Rastplätzen oder im Schweinestall entsorgen, sind jederzeit möglich. Als Aufklärungsmaßnahme existieren mehrsprachige Folder, nur müssen diese auch gelesen und beachtet werden. Straßenverwaltungen in gefährdeten Gebieten sind angewiesen, Müllsäcke an Raststätten möglichst häufig zu entleeren, um zu verhindern, dass Wildschweine an leichtsinnig entsorgte Speisereste gelangen. Sogenannte kleinbäuerliche „Hinterhofhaltungen“ von Hausschweinen in Ost- und Südosteuropa mit der Möglichkeit des Kontaktes zwischen Haus- und Wildschweinen oder auch Freilandhaltungen bei uns bergen ein hohes Risiko. Auch der Krieg in der Ukraine ist nicht unbedingt dazu angetan, eine funktionierende Tierseuchenbekämpfung aufrechtzuerhalten. Freilandhaltung von Hausschweinen unterliegt einer Genehmigungspflicht mit strengen Auflagen (z. B. doppelter Zaun).

Maßnahmen bei einem Ausbruch

Unmittelbar nach einem Ausbruch (z. B. Diagnose von ASP bei einem Stück Fallwild) haben ein lokales und ein nationales Krisenzentrum mit einer Expertengruppe Sofortmaßnahmen zu setzen. Über eine gezielte Suche nach eventuellen weiteren Fällen (Fallwildsuche), möglichst ohne Beunruhigung des Schwarzwildbestandes, ist – abhängig von topografischen Verhältnissen – eine Kernzone (in Tschechien ca. 2.000 Hektar, wird derzeit erweitert) auszuweisen, darum herum ein sogenanntes „gefährdetes Gebiet“ (in Tschechien ca. 100.000 Hektar) und um dieses eine Pufferzone (in Tschechien ca. 1,2 Millionen Hektar). Für diese Zonen sind jeweils Maßnahmen für Wildschweine und solche für Hausschweine in einem der EU vorzulegenden Tilgungs- und Bekämpfungsplan vorzuschreiben. Nach einem allfälligen Jagd-, Ernte- und Betretungsverbot über z. B. drei Wochen in der Kernzone soll Schwarzwild stark bejagt werden, möglichst ohne jedoch infizierte Schweine aus diesem Gebiet in die Peripherie zu versprengen. Generell darf bei den in Mitteleuropa vorherrschenden Schwarzwilddichten keine allzu große Hoffnung in die Wirkung einer Schwarzwildreduktion als Vorbeugemaßnahme gegen die ASP gelegt werden – sie kann höchstens das Fortschreiten dieser Seuche etwas verzögern. Und das auch nur, wenn bei der Jagd sämtliche Biosicherheitsmaßnahmen (siehe unten) eingehalten werden, ansonsten steigt das Seuchenrisiko durch die Jagd sogar noch an!

Biosicherheit bei der Jagd

Nachdem mit dem Auftreten der ASP in Mitteleuropa mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist und es zudem Jagdreisende, Pächter, Abschussnehmer und auch ausländische Grundbesitzer in den derzeit betroffenen Gebieten in Osteuropa gibt, müssen unbedingt entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden bzw. werden empfohlen: 
  • Kontamination von Jagdausrüstung, Schuhen/Stiefeln, Kleidung, Fahrzeugen und Geräten mit Blut (Schweiß) vermeiden, Händewaschen und -desinfektion nach Wildschweinkontakten 
  • Aufbrüche von Schwarzwild seuchensicher entsorgen, zentrale Aufbruchplätze bei Bewegungsjagden; Aufbrüche von Wildschweinen dürfen nicht als Kirrungen für Schwarzwild verwendet werden, auch nicht für Luderplätze für Füchse. 
  • Reinigung und Desinfektion von Wildwannen, Messern, Stiefeln sowie entsprechende Hygienemaßnahmen in Wildkammern und Sammelstellen; Waschen der Kleidung bei mind. 40 °C mit Waschpulver 
  • Am erlegten Stück Schwarzwild haben Jäger auf verdächtige Symptome (z. B. punktförmige Blutungen in Nieren, Harnblase oder am Kehldeckel, vergrößerte/blutige Lymphknoten oder vergrößerte Milz, Milzrandinfarkte, Flüssigkeit in Brust- und Bauchhöhle) zu achten; besondere Vorkommnisse (erhöhte Fallwildzahlen oder Symptome wie abgemagerte Stücke bzw. Verhaltensänderungen wie Suhlen am Tage) sind nach Erlegung umgehend dem zuständigen Amtstierarzt zu melden. 
  • Meldung von Fallwild (Schwarzwild) an die zuständige Veterinärbehörde (BH/Magistrat) 
  • Eine verstärkte Bewusstseinsbildung und Schulungen für Jäger und Landwirte sind nötig. Besonders achtsam müssen Jäger sein, die zugleich Landwirte sind und Hausschweine halten (z. B. kein Aufbrechen von Schwarzwild im Hofbereich!). 
  • Bei der momentanen Seuchensituation ist bei Jagdreisen unbedingt an ASP zu denken. Keinesfalls dürfen unbehandelte Trophäen sowie Wildbret, Wildbretprodukte oder kontaminierte Jagdausrüstung aus Ländern mit ASP-Fällen mitgenommen werden. Aus seuchenhygienischen Gründen muss vor Jagdreisen in betroffene Gebiete dringend gewarnt werden. 
  • Das Mitnehmen von Fleisch, Wurst, Speck usw. aus Nicht-EU-Ländern oder Seuchengebieten innerhalb der EU in Länder der Europäischen Union ist verboten. Grundsätzlich keine Lebensmittel aus Schweine- und Wildschweinfleisch aus dem (Jagd-)Urlaub mitbringen! 
  • Das Verfüttern von Lebensmittelresten an Haus- und Wildschweine ist streng verboten! Fleisch- und Wurstreste sollten sicher entsorgt werden! 
  • In Ländern mit ASP-Ausbrüchen nach Möglichkeit jeglichen Kontakt mit Haus- und Wildschweinen vermeiden!
Der geringste Verdacht auf das Vorliegen der ASP ist sofort dem zuständigen Amtstierarzt zu melden. Nur so können schnellstmöglich alle Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verbreitung der Seuche möglichst hintanhalten bzw. verzögern. Fallwild in Seuchengebieten im Baltikum war zwischen 60 und 86 Prozent ASP-positiv! Durch die lange Infektiosität der Kadaver bleibt die Seuche auch bei geringen Wilddichten lange im Gebiet. 
Abschließend darf nochmals daran erinnert werden, dass seit 15. Dezember 2019 verendet aufgefundenes Schwarzwild (auch Straßenfallwild!) zur ASP-Überwachung in ganz Österreich der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (BH oder Magistrat) zu melden ist (ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung 2019). Quer durch Österreich besteht nach wie vor eine gewisse Diskrepanz zwischen dem von den Jagdberechtigten im Zuge der Abschuss-/Fallwildmeldung gemeldeten Stücken an Schwarzwild-Fallwild und den tatsächlich den Veterinärbehörden zur Probenahme gemeldeten Fällen. Deshalb wird dringend auf die Beachtung der Anzeigepflicht von Fallwild (Schwarzwild) hingewiesen – nicht zuletzt deshalb, dass ein Erstausbruch von ASP auch möglichst frühzeitig erkannt wird und damit Bekämpfungsmaßnahmen auch aussichtsreicher sind.