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Wie läuft das beim Nachbarn?

Jagdprüfungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Die Jagdprüfung dürfte bei den meisten von uns schon ein Weilchen her sein, doch wird vielen jener bedeutsame Tag noch nach Jahrzehnten lebhaft in Erinnerung sein. Ob man nun mit Stolz oder Schaudern auf die bangen Minuten der Prüfung zurückblicken mag – man gehört jedenfalls durch den erfolgreich erbrachten Leistungsbeweis offiziell zur Schar der Weidleute, die alle etwas mehr oder weniger Ähnliches erlebt haben. Mehr oder weniger, da sich nicht nur die individuellen Erfahrungen, sondern auch die Prüfungs- sowie Ausbildungsmethoden regional unterscheiden. Ein schneller Blick auf diese kleinen, aber feinen Unterschiede mag nicht nur kurzweilig sein, sondern vielleicht ebenso zum gegenseitigen Verständnis und Zusammenhalt der Weidleute über Grenzen hinweg beitragen.
Text: Othmar Felix Hofer

Österreich

Obwohl vielen von euch das Prozedere um den Erwerb der Jagderlaubnis in der Alpenrepublik aus eigener Erfahrung leidlich bekannt sein dürfte, fangen wir diesen Vergleich der Vollständigkeit halber im schönen Heimatland unserer lieben Zeitschrift an. Wer hier offiziell dem Weidwerk frönen möchte, braucht eine sogenannte „Jagdkarte“, was dem bundesdeutschen „Jagdschein“ und dem schweizerischen „Jagdpatent“ entspricht. Um sich für ein solches Dokument zu qualifizieren, muss natürlich eine vom jeweiligen Jagdverband des Bundeslandes nach eigenem Ermessen gestaltete und organisierte Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Volljährigkeit gehört zu den wesentlichsten Voraussetzungen, wobei jedoch bei Einverständnis eines Erziehungsberechtigten je nach Bundesland der Antritt auch schon früher erfolgen kann. So darf sich die Tiroler Jugend mit dem vollendeten 14. Lebensjahr zum Jungjäger prüfen lassen. Die bürokratischen Feinheiten gehen aber noch weiter: In Vorarlberg braucht es für den Anmeldeantrag sogar ein ganzes Dokumentenpaket: von der Geburtsurkunde über eine Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes bis hin zum Strafregisterauszug. Letzterer ist in der Steiermark ebenso vonnöten, wobei neben der obligatorischen Geburtsurkunde auch ein amtsärztliches Gutachten beizufügen ist. Ein Kurs, praktische Vorerfahrungen oder dergleichen sind meist nicht zwingend erforderlich. Im heiligen Land Tirol herrscht demgegenüber aber eine Pflicht zum Kursbesuch, welche auch genaue Anwesenheitskontrollen umfasst. Ohne die systematische Vermittlung der zahlreichen Fachgebiete von Wildtierkunde bis Waffenhandhabung schaut es mit den Erfolgschancen jedoch auch in den anderen Bundesländern mau aus, wenn der Kandidat nicht gerade schon von Kindesbeinen an in die Materie eingearbeitet wurde. Wer also nicht unter den Fittichen eines Berufsjägers im Forsthaus aufgewachsen ist, sollte lieber die ungefähr 150 Stunden an Theorie und Praxis investieren, die während eines der typischen Kurse auf vier bis sechs Monate aufgeteilt werden. Damit bei späteren Revierausflügen nichts schiefgeht, gehört die Ablegung eines Erste-Hilfe-Kurses für nicht medizinisch geschulte Anwärter ebenso zum österreichweiten Pflichtumfang. Die Kosten für ein volles Kursprogramm samt Lernunterlagen und Übungsmunition dürften sich im geschätzten österreichischen Durchschnitt zwischen 800 und 1.000 Euro bewegen. Die Prüfung selbst erfolgt mündlich und per praktischer Demonstration, was Grundsätze der sicheren Waffenhandhabung betrifft.

So wie sich die Jagdgesetze der einzelnen Bundesländer in einzelnen Details unterscheiden können, im Großen und Ganzen aber einheitlich sind, so bestehen auch leichte Unterschiede hinsichtlich der Prüfungsanforderungen von Vorarlberg bis ins Burgenland. Es werden beispielsweise zwar stets die Schießkünste der angehenden Jägerinnen und Jäger überprüft, jedoch in jeweils regional spezifischer Weise. Die allermeisten Jagdverbände interessieren sich sowohl für die Fähigkeiten des weidmännischen Novizen an der Büchse als auch für jene an der Flinte. Nur in Tirol wird bei der Schießprüfung auf Schrot verzichtet, wohl weil die ausgesprochen gebirgige Landschaftsnatur wenig Gelegenheit zu Niederwildjagden bietet. In Niederösterreich, dem flächenmäßig größten Bundesland voll ausgedehnter Felder, wird demgegenüber klarerweise viel Gewicht auf die hohe Kunst des Flintenschießens gelegt. Hierbei kommen auf 35 Meter entweder Tontauben oder ein Rollhase zum Einsatz, von denen bei zehn beschossenen Stück mindestens drei sichtlich getroffen werden müssen. Daneben wird vom Kandidaten noch der korrekte und treffsichere Gebrauch der Büchse verlangt, sowohl sitzend aufgelegt als auch stehend angelehnt. Sogar das Schießen ohne Einstechen soll demonstriert werden. In den anderen Bundesländern wie etwa Salzburg oder Oberösterreich wird gleichfalls der Umgang mit beiden Waffenarten überprüft, doch ohne besondere Auflagen zu Stecher und Co. Wer sich vielleicht schon bei der einen oder anderen Bestimmung gewundert haben mag, wird erst richtig staunen, wenn er hört, wie die Prüfung des Wiener Landesjagdverbandes abläuft. Die mindestens drei von zehn Wurfscheiben in der Disziplin Trap FA mögen noch kein Kuriosum darstellen. Die fünf Schuss stehend angestrichen auf eine 100 Meter entfernte Gamsscheibe ebenso wenig, doch dass dabei ein Kleinkalibergewehr in .22 lr zum Einsatz kommt, darf wohl als ungewöhnlich gelten. Vielleicht ist aber gerade hierin der Grund für die niedrige Strecke an Gämsen in Wien zu suchen …

Deutschland

In der Bundesrepublik kann der eingeschränkte Jugendjagdschein mit 16, der vollumfängliche mit 18 Jahren erworben werden. Der Jugendjagdschein berechtigt nur zum Weidwerken in Begleitung eines zugelassenen Erwachsenen und wird mit Erreichen der Volljährigkeit automatisch auf die normale, eigenständige Berechtigung erweitert. Voraussetzungen für den Erhalt sind wieder Unbescholtenheit sowie körperliche und geistige Eignung. Die Vorbereitungskurse finden entweder als kompakte Einheiten über mehrere Wochen intensiven Lernens oder aber über mehrere Monate verteilt als Abend- bzw. Wochenendveranstaltungen statt. Die einzelnen Bundesländer setzen auch hier teilweise unterschiedliche Anforderungen, doch nehmen Unterricht, Schießübungen etc. deutschlandweit durchschnittlich um die 180 Stunden in Anspruch. Der Deutsche Jagdverband empfiehlt mindestens 100 Stunden theoretischen Unterricht. In Bayern etwa sind insgesamt 120 Einheiten vorgesehen, wobei die eine Hälfte der Theorie und die andere der praktischen Unterweisung dienen soll. In Hessen existiert keine vorgeschriebene Mindeststundenanzahl, aber dafür ist der Besuch eines Kurses mit Ausbildungsrahmenplan verpflichtend. In allen Fällen kommt jedoch natürlich noch einiges an zeitlichem Aufwand für das eigenständige Lernen dazu. Auch der finanzielle Aspekt ist nicht zu vernachlässigen, da einer Umfrage zufolge drei Viertel der Jäger in spe 1.500 bis 3.000 Euro in Kurs und Prüfung investieren. Die staatliche Prüfung wird in der Regel über drei Tage hinweg durchgeführt und umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil, bei dem Waffenhandhabung und Treffgenauigkeit getestet werden. Die schriftlichen Prüfungen bestehen in den meisten Bundesländern aus Multiple-Choice-Fragen zu typischen Themengebieten wie Wildbiologie oder Jagdrecht, welche der Prüfling innerhalb einer festgesetzten Frist zu beantworten hat. Dabei dürfte man ganz schön ins Schwitzen kommen: Im (vorgeblich) gemütlichen Bayern sind es beispielsweise 100 Fragen, die in genau 100 Minuten abgehakt sein sollen. Wer den sportlichen Schnitt von einer Frage pro Minute nicht schafft, muss darauf hoffen, dass er auch so die erforderliche Quote von mindestens 75 richtigen Antworten erreicht. Immerhin existiert ein öffentlich zugänglicher Fragenkatalog zur Vorbereitung. In Schleswig-Holstein werden die Aspiranten der grünen Zunft mit 180 Minuten Prüfungszeit für 80 Fragen zwar bei Weitem nicht so gehetzt, sie sind dafür aber auch mit anderen als Multiple-Choice-Fragestellungen konfrontiert und werden darüber hinaus auch noch mit Schulnoten bewertet. Bei der mündlichen Prüfung sind vier bis sechs Fachbereiche vorgesehen, zu denen der Prüfling jeweils ca. zehn Minuten lang Frage und Antwort stehen muss. In Sachsen hingegen werden die geprüften Inhalte nach den vier Bereichen Jagdkunde, Waffenkunde, Verbraucherschutz und Recht gegliedert. Bei einer vorgeschriebenen Höchstgrenze von 15 Minuten pro Fach ergibt sich eine Gesamtdauer von maximal einer Stunde für den mündlichen Prüfungsteil.

Das Schießen bildet den dritten Bestandteil der Eignungsprüfung für den Jagdschein und wird je nach Region entweder als Erstes oder aber als Letztes durchgeführt. Mancherorts wird die Schießprüfung zum mündlich-praktischen Teil gezählt. In Bayern müssen bei der eigentlichen Schießprüfung mit fünf Patronen nur genügend Ringe auf der 100 Meter entfernten Rehbockscheibe sitzend aufgelegt und stehend angelegt erreicht werden. Allerdings werden andere Arten des jagdlichen Schießens schon während des Kurses intensiv geübt und überprüft. So müssen neben dem Training am laufenden Keiler auch insgesamt 25 Serien mit jeweils zehn Wurfscheiben am Tontauben- und mindestens fünf Schuss am Faustfeuerwaffenstand absolviert werden. Während in den meisten Bundesländern bei der Schießprüfung nur das Treffvermögen mit Langwaffen kontrolliert wird, verlangen Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz auch Zielsicherheit mit Pistole oder Revolver. Die Pfälzer und Rheinländer müssen sogar vier von fünf Treffern innerhalb der Ringe einer in sieben Metern Entfernung vorbeiziehenden Keilerscheibe platzieren. Gleich wie in Österreich müssen die Prüflinge in beinahe allen Gegenden der Bundesrepublik ihr Können sowohl mit der aufgelegten und/oder angelehnten Büchse als auch mit der Flinte unter Beweis stellen. Länder wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Baden-Württemberg zählen zu der mehr als die Hälfte der Gesamtheit ausmachenden Gruppe, in der zusätzlich noch der laufende Keiler obligatorisch ist. Thüringen und Hamburg fallen in diesem Kontext durch gewisse Eigenheiten auf. Während die Behörden des Freistaats im Herzen Deutschlands lediglich den Umgang mit einer Büchse mit oder über Kaliber 6,5 mm geprüft haben wollen, verlangt man in der Hansestadt unter anderem fünf Schüsse auf die Fuchsscheibe aus liegend freier Position.

Schweiz

In der Eidgenossenschaft kann man in der Regel ab 18 jagen, wobei gewisse Kantone jedoch höhere Altersgrenzen vorgeben können. Ausbildung und Prüfung der Anwärter liegen laut Bundesgesetz in den Händen der kantonalen Jagdbehörden. Die konkrete Umsetzung erfolgt dann aber in unterschiedlicher Weise durch Jagdverbände, private Schulen oder die Kantonsbehörde selbst. Als grundlegendes einheitliches Lehrmittel über die wesentlichen Belange des Weidwerks wird dabei in der gesamten Eidgenossenschaft das Buch Jagen in der Schweiz – Auf dem Weg zur Jagdprüfung genutzt. In der Schweiz bestehen darüber hinaus aber hinsichtlich der Organisation der Jagdausbildung wohl die stärksten regionalen Unterschiede im deutschsprachigen Raum. Angesichts der sich aus der Landesgeschichte ergebenden starken Autonomie der einzelnen Kantone und der sprachlich-kulturellen Vielfalt aus deutschen, französischen, italienischen und rätoromanischen Einflüssen mag dies wenig verwundern, zumal in der Schweiz insgesamt drei verschiedene Jagdsysteme zur Anwendung kommen. In nördlichen Kantonen wie Solothurn, Aargau oder St. Gallen werden Reviere verpachtet, so wie man es in Österreich oder der Bundesrepublik gewohnt ist. In den anderen Gebieten wie Waadt, Tessin, Uri oder Graubünden gilt das Patentjagdrecht, bei dem die einzelnen Weidleute Erlaubnisscheine für gemeinsame Jagdgebiete lösen. Da in Genf die private Jagdausübung per Volksentscheid verboten wurde, sind dort ausschließlich kantonale Berufsjäger tätig. In den anderen Kantonen nimmt die zur Jagderlaubnis nötige Ausbildung je nachdem zwischen eineinhalb und zwei Jahre in Anspruch und umfasst gleich wie in den Nachbarländern die Kernbereiche um Waffenhandhabung, Wildtierbiologie etc.

Da aus Platzgründen nicht auf jede Gegend einzeln eingegangen werden kann, sollen auch hier wieder die Regelungen einzelner Kantone als Beispiel dienen. In St. Gallen etwa erfolgt im Juni die Anmeldung zum Kurs beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei. Von Februar bis Mai des folgenden Jahres werden die theoretische Waffenschulung und die praktische Schießausbildung mitsamt anschließender Prüfung der Fähigkeiten mit Büchse und Flinte vorgenommen, deren erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für den weiteren Kursbesuch ist. Von Juni bis November finden die sogenannten „obligatorischen Ausbildungskurse“ statt, welche dem zum Besuch verpflichteten Jagdanwärter an vier Terminen wesentliches weidmännisches Wissen vermitteln sollen. Danach können noch weitere derartige Kurse auf freiwilliger Basis besucht werden, bis dann wieder im Juni die mündliche Prüfung in vier Teilbereichen sowie ein schriftlicher Test in einem Teilbereich erfolgen. In Graubünden muss nicht nur eine anerkannte Ausbildung zu Waffenkunde und Schießfertigkeiten, sondern auch ein Kurs zu Wildbrethygiene und Wildtieranatomie absolviert werden. Hier darf ebenso nur zur theoretischen Prüfung antreten, wer seine Zielgenauigkeit unter Beweis gestellt hat. Zusätzlich sind noch mindestens 50 Arbeitsstunden in der Hege nachzuweisen. Auch in anderen Kantonen zählen Hegemaßnahmen zum Pflichtprogramm des Prüflings, wobei mitunter strenge Maßregeln gelten, da zum Beispiel in Solothurn die Betreuung von Salzlecken oder Kirrplätzen explizit nicht zählt. Im Kanton Wallis, der zur Romandie – also zum französisch geprägten Westteil der Schweiz – gehört, dauert es zwei Jahre, bis ein Neuling das ersehnte Jagdpatent in Händen halten kann. Das erste Jahr gehört der praktischen Schulung von Waffenhandhabung bis Ökologie über 50 Stunden hinweg, während es im zweiten an wenigstens sieben Terminen um theoretische Aspekte aus Feldern wie Recht oder Technik geht. Neben einem Strafregisterauszug ist zur erfolgreichen Anmeldung noch die Zahlung des Kursbeitrags von 750 Schweizer Franken erforderlich, was beim derzeitigen Wechselkurs ca. 813 Euro entspricht. Im nordwestlich gelegenen Solothurn belaufen sich die Kosten für Kurse, Unterlagen und Prüfung zum Vergleich auf 600 Franken. Die Schießprüfungen dürften sich schweizweit dahingehend nicht stark von denen in Österreich und der BRD unterscheiden, als auch bei den Eidgenossen wohl (fast) überall sowohl Flinte als auch Büchse treffsicher gehandhabt werden müssen. Selbstredend gibt es auch in helvetischen Gefilden Auflagen, die dem Außenstehenden kurios erscheinen mögen: Im Kanton Schwyz hat der Prüfungsteilnehmer mit der Büchse etwa nur 15 Sekunden pro Schussversuch. Wird länger zum Zielen gebraucht, muss der zögerliche Schütze absetzen und die Aktion wird mit null Ringen bewertet. In Solothurn hingegen hat jeder Prüfling bei der Begehung eines Jagdparcours einige Entfernungsschätzungen abzugeben, welche hinsichtlich ihrer Genauigkeit bewertet werden.

Abschließend lässt sich festhalten, dass auch jagdlich alle Wege letztlich nach Rom zu führen scheinen. Was für den einen vertraute Gewohnheit und notwendige Gewissheit ist, mag für den anderen eine exotische Ausgefallenheit sein. Der Blick über die eigenen (Gewohnheits-)Grenzen hinweg könnte aber letztlich viel mehr sein als die bloße Befriedigung der Neugier und – wer weiß – vielleicht sogar etwas frischen Wind in den Alltag als Weidmann bringen.